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Kosten

 

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten für tiefenpsychologisch fundiert Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Antragsstellung komplett übernommen, so dass für Sie keine Kosten entstehen. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich Ã¼ber eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Für Sie entstehen also keinerlei Kosten. Sie müssen mir lediglich zu Beginn eines neuen Quartals ihre Versichertenkarte vorlegen. Eine Ãœberweisung von einem Arzt ist nicht nötig. 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme und die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen sind von Vertrag zu Vertrag verschieden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über die persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen.

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt die Therapiekosten. Innerhalb der ersten fünf Probesitzungen muss ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Selbstzahler

In manchen Fällen entscheiden sich Patienten die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu übernehmen. Diese werden dann nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP) errechnet.

Coaching

Die Kosten für Coaching werden im Einzelfall vereinbart und privat in Rechnung gestellt.

Paartherapie

Die Kosten für Paartherapie werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Kosten werden dann nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) errechnet.

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